Vorbereitungskurs online für die Anerkennung zum §11 Tierschutzgesetz

Sachkundenachweis Pferd

Die Arbeit mit Tieren, insbesondere im therapeutischen Bereich, erfordert nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung und rechtlichem Bewusstsein. Aus diesem Grund ist die Erlaubnispflicht gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für alle Personen, die gewerbsmäßig Tiere halten, betreuen, ausbilden oder therapeutisch arbeiten, eine zentrale Voraussetzung.

Warum ist der § 11 TierSchG für Equine Therapeuten verpflichtend?

Als Equiner Therapeut arbeiten Sie direkt am und mit dem Tier. Ihre Tätigkeit beeinflusst nicht nur das physische Wohlbefinden des Pferdes, sondern auch dessen Verhalten und Lebensqualität. Um dem Tierschutz gerecht zu werden, verlangt der Gesetzgeber den Nachweis über die fachliche Eignung und Sachkunde. Dies wird durch die sogenannte § 11-Erlaubnis dokumentiert.

Der § 11 ist verpflichtend, wenn Sie:

  • gewerblich Pferde therapieren oder betreuen,
  • Therapien im Auftrag Dritter durchführen,
  • Seminare oder Kurse mit praktischer Pferdearbeit anbieten,
  • Pferde im Rahmen therapeutischer Maßnahmen ausbilden oder bewegen.

Kurs:

Unser Vorbereitungskurs richtet sich gezielt an angehende und bereits praktizierende Equine Therapeuten – unabhängig davon, ob sie im Bereich der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie tätig sind.

Der Kurs wird tierärztlich online unterrichtet und bereitet auf die Prüfung am Kursende vor.

Mit dem Kurszertifikat kann eine Vorstellung beim örtlichen Amt erfolgen, welches abschließend den Sachkundenachweis ausstellt.

Seminartermine

10-08-2025
bis
10-08-2025

Sachkunde Pferd online

Hier werden die Inhalte Unterrichtet und Abgeprüft, die für einen beruflichen Einsatz des Pferdes entscheidend sind für die Anerkennung nach §11 des Tierschutzgesetzes.